Huldigung

Huldigung
Hommage

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Hụl|di|gung 〈f. 20
1. 〈urspr.〉 feierlicher Treueid
2. heute; geh.〉 Ausdruck der Hochachtung, Verehrung
● jmdm. seine \Huldigung darbringen

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Hụl|di|gung, die; -, -en:
1. (früher) Treuegelöbnis eines Untertanen gegenüber einem Landesherrn.
2. (geh.) das Huldigen (2); Ehrung; Zeichen der Ehrerbietung:
-en entgegennehmen.

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Huldigung,
 
Rechtsgeschichte: der Treueeid der Untertanen. Im Fränkischen Reich wurde die Huldigung nicht nur nach der Thronbesteigung, sondern auch bei anderen Anlässen gefordert und durch Grafen oder Königsboten dem Volke abgenommen. Im Deutschen Reich des Mittelalters verlor die Huldigung an Bedeutung; der König begnügte sich mit dem persönlichen Eid der Fürsten und Reichsstädte. In den Territorien hingegen wuchs die Bedeutung der Huldigung. Im landständischen Staat begründete sie ein Vertragsverhältnis zwischen Landesherrn und Ständen. Im Verfassungsstaat des 19. Jahrhunderts kam die allgemeine Huldigung außer Gebrauch; an ihre Stelle trat die Vereidigung der Volksvertretung, der Beamten und des Heeres.

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Hụl|di|gung, die; -, -en: 1. (früher) Treuegelöbnis eines Untertanen gegenüber einem Landesherrn: Die Wittelsbacher dagegen erkannten ihn als deutschen König an, leisteten ihm H. (Feuchtwanger, Herzogin 94). 2. das Huldigen (2); Ehrung; Zeichen der Ehrerbietung: eine H., -en entgegennehmen, darbringen.

Universal-Lexikon. 2012.

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